Geschäftsordnung - sgbelle.de

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

 

des Vorstandes der

Schützengesellschaft Belle e.V.

vom 26. Januar 1983

 

 

 

 

 

 

  1. Gemäß § 8 Abs. 3 Ziff e) der Satzung der Schützengesellschaft Belle e.V. in der Fassung vom 18. März 1977 und dem Nachtrag vom 10. Mai 1979 gibt sich der Vorstand zur Durchführung seiner Aufgaben nachstehende Geschäftsordnung.

 

      2. Allgemeine Punkte

Jedes Vorstandsmitglied hat die ihm übertragenen Aufgaben im Sinne des Wohles und des Ansehens der Schützengesellschaft zu erledigen. Mehrheitlich gefasste Beschlüsse des Vorstandes sind zu akzeptieren, gemeinsam zu vertreten und durchzuführen. Jedes Vorstandsmitglied sollte im Rahmen seiner Möglichkeiten die Jugendarbeit fördern und um Werbung neuer Mitglieder bemüht sein.

 

  1. Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder  

 

1. Vorsitzender

Der 1. Vorsitzende ist für die Führung und Abwicklung der Geschäfte der Schützengesellschaft Belle e.V. verantwortlich.

Im Einzelnen :

o       er leitet alle Sitzungen und Verhandlungen

o       er ist für die Einhaltung der Satzung verantwortlich und sorgt für die Durchführung der von der Mitgliederversammlung und dem Vorstand gefassten Beschlüsse

o       er überwacht die Tätigkeiten der Fachwarte

o       er vertritt den Verein gegenüber den Behörden, den verbänden und örtlichen Organisation gem. §  8 der Satzungen der Schützengesellschaft Belle e.V.

o       er ist verantwortlich für – den Zusammenhalt aller Mitglieder sowie für das                         gesellschaftliche

o       die Erhaltung vereinseigener Sportanlagen sowie für die Sicherstellung der Nutzungsrechte

o       in Absprache mit dem Schützenoberst und dem Schützenmajor kann er Orden verleihen und in besonderen Fällen Ehrungen und Beförderungen vornehmen.

o       er nimmt an Sitzungen des Schützenkreises Lippe teil

o       er sorgt dafür, dass Einladungen zu Vorstandssitzungen den Vorstandsmitgliedern zwei Wochen vor der Vorstandssitzung zugestellt werden.

 

 

 

 

 

  1. Vorsitzender

 

Der 2. Vorsitzende nimmt alle Aufgaben des 1.Vorsitzenden in Vertretung wahr. Er kann mit der Wahrnehmung weiterer Aufgaben vom Vorstand beauftragt werden.

 

 

 

1.      Schriftführer

Der 1. Schriftführer ist für die Durchführung des gesamten Schriftverkehrs verantwortlich. Er muss aus organisatorischen Gründen über alle Geschehnisse im Verein unterrichtet sein.

 

Im Einzelnen:

o       er hat den Vorsitzenden und den Vorstand ständig zu unterrichten

o       er fertigt von allen Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ausführliche Protokolle an

o       Protokolle von Vorstandssitzungen hat er zusammen mit der Einladung zur nächsten Vorstandssitzung den Vorstandsmitgliedern schriftlich zuzustellen

o       Er versendet Einladungen an befreundete Vereine zu Veranstaltungen der SG Belle nach Absprache mit dem Vorstand

o       Auf Wunsch des Schießwartes und des Jugendwartes übernimmt er den in ihren Berechtigten anfallenden Schriftverkehr

o       er ist verantwortlich für – die Führung der Vereinschronik - die Pressearbeit

o       er kann mit der Wahrnehmung weiterer Aufgaben vom Vorstand beauftragt werden

 

2.      Schriftführer

Der 2. Schriftführer nimmt alle Aufgaben des 1. Schriftführers in Vertretung wahr.

Er kann mit der Wahrnehmung weiterer Aufgaben vom Vorstand beauftragt werden.

 

             1.  Schatzmeister

In enger Zusammenarbeit mit dem 1. Vorsitzenden ist es Aufgabe des Schatzmeisters, eine gesunde Finanzpolitik zu betreiben, um dadurch der Schützengesellschaft Belle eine gute finanzielle Basis zu verschaffen.

      Im Einzelnen:

           - er führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben

           - er ist hauptverantwortlich für den Einzug der Mitgliederbeiträge

- er ist für die ordnungsgemäße und termingerechte Abwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten verantwortlich

-  ihm obliegt es, eine Gesamtübersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten zu führen

- er hat zu Beginn des Jahres einen haushaltsplan aufzustellen und dem Vorstand auf verlangen zu unterrichten

- er sorgt für die regelmäßige Abrechnung der Schießkasse nach Absprache mit dem Schießwarten

- er führt die Bestellungen von Fahrgelegenheiten zu Veranstaltungen befreundeter Vereine und des WSB nach Absprache mit dem Vorstand durch

- Bestellungen von Kapellen zu Veranstaltungen der SG nach Absprache mit dem Vorstand

- er trägt der Mitgliederversammlung des Kassenberichtes vor

- er kann mit der Wahrnehmung weiterer Aufgaben vom Vorstand beauftragt werden

 

 

 

2. Schatzmeister

Der 2. Schatzmeister nimmt alle Aufgaben des 1. Schatzmeisters in Vertretung wahr.

Er kann mit der Wahrnehmung weiterer Aufgaben vom Vorstand beauftragt werden.

 

1.         Schießwart

Der 1. Schießwart ist für den gesamten Ablauf des Schießbetrieben auf dem vereinseigenen Schießstand und für die Durchführung der Rundenwettkämpfe sowie Vergleichsscheißen, Pokalschießen des Vereins, Vereinsmeisterschaften etc. verantwortlich.

Im Einzelnen:

-          er übt auf dem Scheißstand zusammen mit dem 1. Vorsitzenden das Hausrecht aus

-          er ist verantwortlich für das auf dem Schießstand vorhandene Inventar, für die Pflege und Wartung von Waffen, Gerät und technische Einrichtung

-          er hat alle Termine wie

o       Vereinsmeisterschaften

o       Bataillonsschießen

o       Kompanieschießen

o       Übungsschießen

o       Vergleichsschießen

o       Rundenwettkämpfe

o       Pokalschießen

o       Preisschießen

o       Königsschießen

zu koordinieren und Schießaufsichten dazu einzustellen.

 

Zur Durchführung dieser Aufgaben stehen ihm zur Verfügung

o       2. Schießwart

o       zwei Schießwarte je Kompanie

o       Jugendwart und dessen Vertreter

 

-          er führt seinen Bereich den Schriftwechsel mit dem Schützenkreis Lippe, WSB und den Lieferfirmen in Sachen

 

o        Rundenwettkämpfe der Mannschaften

o       Bestellung von

§         Schießnadeln

§         Schießabzeichen

§         Schützenschnüren und Kordeln

§         Scheiben und Munition

-          er sorgt für die rechtzeitige Ankündigung von vereinsinternen Schießveranstaltungen durch Aushang auf dem Schießstand und im Vereinskasten oder durch Einladungen

-          er rechnet die Schießkasse mit dem Schatzmeister ab

-          er unterrichtet den Vorstand über den Schießbetrieb

-          nimmt teil an Sportleitersitzungen des Schützenkreises Lippe

-          er unterstützt den Schützenoberst bei der Ehrung der Vereinsmeister und der Verleihung der nadeln des WSB / DSB

-          er trägt der Mitgliederversammlung seinen Jahresbericht vor

-          er kann mit der Wahrnehmung weiterer Aufgaben vom Vorstand beauftragt werden

 

 

2. Schießwart

 

Der 2. Schießwart nimmt alle Aufgaben des 2. Schießwartes in Vertretung war.

Er kann mit der Wahrnehmung weiterer Aufgaben von Vorstand beauftragt werden

 

 

Jugendwart

 

Vom Jugendwart wird ein hohes Maß von Idealismus verlangt. Nicht Höchstleistungen, sondern Freundschaft und Kameradschaft sind für seine Arbeit in der Schützensache maßgebend. Sein positives Wirken ist ausschlaggebend für den jugendlichen nachwuchs der Gesellschaft. Er ist für den Ablauf des Schießbetriebes der Schüler und Jugendlichen auf dem Vereinseigenen Schießstand und der Vergleichsschießen verantwortlich.

Im Einzelnen:

-          zur Durchführung seiner Aufgaben arbeitet er eng mit dem Schießwart zusammen

-          er koordiniert die Schießvorhaben der Jugendlichen und Schüler und den damit notwendigen Einsatz der Waffen mit dem Schießwart

-          er führt den für sein Aufgabenbereich erforderlichen Schriftverkehr selbstständig durch

-          nach Durchführung des Schießbetriebes mit den Jugendlichen und Schülern ist er verantwortlich für die Sauberkeit auf dem Schießstand und für die Pflege und Wartung der Waffen. Zur Durchführung seiner Aufgaben steht ihm ein Vertreter seiner Wahl zur Verfügung

-          er unterrichtet den Vorstand über den Schießbetrieb

-          er unterstützt den Schützenoberst bei der Verleihung der Nadeln des WSB  DSB

-          er nimmt an Sitzungen des Jugendwartes des Schützenkreises Lippe teil

-          er kann der Wahrnehmung weiterer Aufgaben vom Vorstand beauftragt werden.

 

 

Schützenoberst

 

Der Schützenoberst ist der obere Führer des Schützenbataillons.

Er repräsentiert das Bataillon bei allen Auftritten in der Öffentlichkeit.

Im Einzelnen:

-          enge Zusammenarbeit mit dem 1. Vorsitzenden und dem Schützenmajor

-          er hält Verbindung zu den einzelnen Kompanien und fördert den Zusammenhalt

-          Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Königspaar und Hofstaat

-          Er hält Verbindung zu befreundeten Vereinen

-          Er vertritt das Bataillon bei Veranstaltungen  befreundeter Vereine

-          Er nimmt an Sitzungen des Schützenkreises Lippe teil

-          Er nimmt Ehrungen, Beförderungen und Verleihungen von Orden nach Absprache mit dem 1. Vorsitzenden und Schützenmajor vor.

-          Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Schriftverkehrs leitet er Einladungen etc. an den 1. Vorsitzenden und den 1. Schriftführer weiter

-          Zu Durchführung seiner Aufgaben stehen ihm ein Adjutant und ein Ordonnanzoffizier zur Verfügung

-          Er wird in einer Mitgliederversammlung gewählt

 

 

 

 

Schützenmajor

 

Der Schützenmajor ist der Kommandeur des Schützenbataillons. Er kommandiert das Bataillon bei allen Auftritten in der Öffentlichkeit.

Im Einzelnen:

-          er ist der Vertreter des Schützenoberst

-          enge Zusammenarbeit mit dem Schützenoberst und dem 1. Vorsitzenden

-          er hält Verbindung zu den einzelnen Kompanien und fördert den Zusammenhalt

-          er nimmt in Absprache mit dem Schützenoberst und den 1. Vorsitzenden Ehrungen, Beförderungen, Verleihung von Orden vor.

-          Er repräsentiert das Bataillon bei Veranstaltungen befreundeter Vereine in Absprache mit dem Schützenoberst

-          Er ist der Vorsitzende des jeweiligen Festausschusses zur Durchführung der Königsschießen und der Schützenfeste

-          Er wird in der Mitgliederversammlung gewählt.

 

 

Kompaniechefs

 

Die Kompaniechefs sind die Führer ihrer Kompanien. Sie sind verantwortlich für den Zusammenhalt, für die Kameradschaft sowie der organisatorischen und finanziellen Abwicklung von Veranstaltungen ihrer Kompanien.

Im Einzelnen:

-          sie halten Verbindung zum Schützenoberst und Schützenmajor

-          sie sind verantwortlich für die Umsetzung und Weitergabe von Vorstandsbeschlüssen an die Mitglieder ihrer Kompanie

-          sie führen Ehrungen und Beförderungen innerhalb ihrer Kompanie gemäß Vorstandsbeschlüssen durch

-          sie stimmen Veranstaltungen mit dem Vorstand und den anderen Kompanien ab.

-          Sie sorgen dafür, das zu Veranstaltungen befreundeter Vereine eine angemessene zahl von Mitgliedern ihrer Kompanie vertreten sind

-          Zur Durchführung ihrer Aufgaben stehen ihnen je ein Kompanieoffizier und ein Kompaniefeldwebel zur Verfügung

-          Wird ein Kompaniechef Schützenkönig oder Mitglied des Hofstaates, wird die Kompanie vom Kompanieoffizier geführt

-          Sie unterstützen den Schatzmeister beim Kassieren der Mitgliedsbeiträge

-          Die Kompaniechefs, ihre Kompanieoffiziere und Kompaniefeldwebel werden in einer Kompanieversammlung für unbestimmte Zeit gewählt. Nach jedem Schützenfest werden sie in einer Kompanieversammlung bestätigt oder neu gewählt. Sollte eine Neuwahl erfolgen, entscheidet ein Gremium über den künftigen Dienstgrad des ausgeschiedenen Mitglieds.

 

 

 

Das Gremium setzt sich zusammen aus

o       Schützenoberst

o       Schützenmajor

o       1. Vorsitzenden

o       zwei Delegierte der jeweiligen Kompanie

 

 

 

 
 
weiter http://www.webcountdown.de/?a=DGwDAWj